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Notbetreuungsantrag 2021

Die aktuelle Schließung der Kindertagesstätten verlangt von den Eltern großen Einsatz. Hierfür haben sie unseren vollsten Respekt.

In § 12 der aktuellen Corona-Verordnung ist konkret geregelt, dass der Betrieb Kindertagesstätten untersagt ist. Ausgenommen ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen. Diese Notbetreuung dient u.a. dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens ein Erziehungsberechtigte in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig sind, bei denen besonderer Förderbedarf, z.B. im Bereich Sprachförderbedarf, besteht, oder die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden. Des Weiteren können Kinder in besonderen Härtefällen aufgenommen werden, etwa wenn das Kindeswohl gefährdet ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall.

 

Es ist festzustellen, dass diese einschneidenden Regelungen getroffen wurden, das Infektionsgeschehen zu verringern und somit die Möglichkeit von Lockerungen zu schaffen. Das Risiko, ein Infektionsgeschehen in einer stark frequentierten Einrichtung steigt immens, somit auch die Gefahr zu erkranken für die Mitarbeiter und auch für die Kinder. Daher ist eine Notbetreuung auch als solches anzusehen und nur für den Notfall vorgesehen.

 

Der Kindergarten ist sich der großen Verantwortung sehr bewusst und entscheidet bei jedem Antrag auf Notbetreuung im Einzelfall und in Absprache mit dem Träger. Im Zweifel wird auch der Kontakt zur Samtgemeinde Herzlake aufgenommen – das zeigt, dass keine leichtfertigen Entscheidungen getroffen werden.

 

Wie es auch das Land Niedersachsen in seinen Ausführungsbestimmungen feststellt, ist davon auszugehen, dass wenn ein Elternteil nicht berufstätig ist bzw. eine Möglichkeit hat, eine Betreuung von zu Hause aus zu gewährleisten, z.B. durch Homeoffice oder Schichtmodelle, kein Anspruch auf Notbetreuung besteht. Dies ist unabhängig der Auslastung der Einrichtung zu sehen.

 

In der Hoffnung, dass durch diese Maßnahmen eine Verringerung der Fallzahlen erreicht werden kann und wir alle auf eine infektionsfreie Zukunft blicken können,verbleiben wir mit freundlichen Grüßen. Rufen Sie uns an und suchen Sie das Gespräch mit uns.

 

Das Antragsformular zur Notbetreuung können Sie hier bzw. auch auf der Unterseite Formulare finden.