Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteMorgenkreis | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteKreativraum | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteKüche | zur StartseiteWaschraum | zur StartseiteTummelwiese | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Leistungen des Bildungs- & Teilhabepaket

Bereits seit dem Jahr 2011 gewährt der Landkreis Emsland Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Damit sollen Kinder und Jugendliche insbesondere im Bereich Bildung und Teilhabe nicht vom Leben in der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Sie sollen bei Gruppenveranstaltunegn mitmachen und dadurch Erfahrungen sammeln können.

 

Es werden dabei die Kinder unterstützt, die Leistungen

  • nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) oder
  • nach dem Asylbewerberleistungsgestz oder
  • nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) bekommen oder
  • den Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld erhalten.

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus einzelnen Bausteinen, von denen folgende eine besondere Relevanz für die Kinder der Kindertagesstätten haben:

 

  • Kita-Ausflüge oder -Fahrten,
  • Mittagessen (kostenlos ab August 2019),
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

 

Mehr dazu gibt es im Informationsblatt Allgemeine Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket, das als PDF angesehen bzw. heruntergeladen werden kann. Ebenso sind weitere Informationen beim Landkreis Emsland zu finden.

Antragstellung

Die Antragsformulare des Landkreises Emsland gibt es hier direkt zum Herunterladen oder sonst auch bei der Samtgemeinde Herzlake:

 

Für weitere Informationen und Fragen steht auch Herr Sebastian Drucks (Tel. 05962 - 8841) vom Fachbereich Arbeit & Soziales der Samtgemeinde Herzlake zur Verfügung (Stand: August 2019).